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Religion am AFG

Unterricht

Der Religionsunterricht fordert die Schülerinnen und Schüler heraus, existentielle Fragen zu entwickeln, zum Beispiel Was sind meine Stärken und meine Schwächen? Wie will ich mit anderen zusammenleben? Was ist der Sinn des Lebens? Wo kommt der Mensch an Grenzen des Machbaren? Er versucht, altersgemäße Antworten vor dem Hintergrund der christlichen Überlieferung zu finden. Zudem vermittelt der Religionsunterricht in einer zunehmend pluralen Welt religiöse und kulturelle Bildung. So stärkt er zugleich die Urteils- wie auch die Dialogfähigkeit der Schüler und Schülerinnen in religiösen und ethischen Fragestellungen.

 

Allgemeine Informationen zum Fach

Die Fachschaften katholische und evangelische Religion arbeiten eng zusammen und haben sich zu einer Fachkonferenz Religion zusammengeschlossen.

Gemäß den Grundwerten des AFG ist es ein Anliegen des Religionsunterrichtes, zu Toleranz und Respekt gegenüber anderen Religionen zu erziehen. Dem dient auch das Kooperationsprojekt mit der Heinrich-Heine-Gesamtschule der Raum der Stille, der interreligiös genutzt wird. Auch Exkursionen zu außerschulischen Lernorten wie zur Synagoge und zu einer Moschee tragen dazu bei, interreligiöse Kompetenzen zu erwerben. Zudem kooperieren wir im Rahmen von Projektarbeiten mit den Hilfswerken MISEREOR und dem Kindermissionswerk.

Ökumenische Schulgottesdienste finden für die Fünftklässler zur Aufnahme am AFG, für die Sek I-Schüler vor den Weihnachts- und vor den Sommerferien sowie für die Abiturienten zur Feier des Abiturs in Kooperation mit den katholischen und evangelischen Gemeinde in Laurensberg/Richterch statt. Oberstufengottesdienste finden bei Interessen der jeweiligen Religionskurse in der Fastenzeit statt. Im zweiten Halbjahr der EF kann der Religionsunterricht durch ein sozialethisches Praktikum ersetzt werden. Die zum Fahrtenprofil gehörenden Orientierungstage für die EF werden ebenfalls von der Fachschaft Religion organisiert. In der Q1 informieren wir die gesamte Jahrgangsstufe über die Möglichkeiten eines freiwilligen sozialen Jahres im In- und Ausland nach dem Abitur. Nach dem Abitur vermitteln wir den Kontakt zu Studienstiftungen wie Cusanus

 

Sekundarstufe I

­­­­­­­­­Der konfessionelle Religionsunterricht ist ordentliches Lehrfach und alle Schüler und Schülerinnen mit Konfessionsangehörigkeit sind zur Teilnahme am Religionsunterricht verpflichtet. Eine Nichtteilnahme kann aus Gewissensgründen schriftlich gegenüber dem Schulleiter erklärt werden (mehr Informationen). Berechtigt dazu sind Schüler ab 14 Jahren. In diesem Falle nehmen die Schüler am Fach Praktische Philosophie (Sek I) bzw. Philosophie (Sek II) teil. Eine Wiederanmeldung zum konfessionellen Religionsunterricht ist nur zu Beginn eines Schulhalbjahres möglich. Konfessionslose Schüler bzw. Schüler mit einer anderen Konfession können am katholischen oder evangelischen Religionsunterricht teilnehmen, sofern der aufnehmende Religionslehrer dem zustimmt. Für die Jahrgangsstufen 5 –9 gibt es ein hausinternes Curriculum, das sich an den offiziellen Kernlehrplänen orientiert. Für G9 werden vom Ministerium für Schule und Bildung zurzeit Lehrpläne erarbeitet.

 

Leistungsanforderungen in der Sekundarstufe I

Grundlage der Leistungsbewertung sind alle von der Schülerin oder dem Schüler erbrachten Leistungen. Der Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht“ umfasst alle im Zusammenhang mit dem Unterricht erbrachten mündlichen, schriftlichen und praktischen Leistungen.

Zum Bestandteil der „Sonstigen Leistungen im Unterricht“ zählen u.a.:

  • Mündliche Beiträge zum Unterricht
  • Schriftliche Beiträge zum Unterricht
  • Fachspezifische Ergebnisse kreativer Gestaltungen
  • Dokumentation längerfristiger Lern- und Arbeitsprozesse
  • Kurze schriftliche Übungen sowie
  • Beiträge im Prozess eigenverantwortlichen, schüleraktiven Handelns

Der Bewertungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht“ erfasst die Qualität, die Quantität und die Kontinuität der mündlichen und schriftlichen Beiträge im unterrichtlichen Zusammenhang. Für die Bewertung der Leistungen sind sowohl Inhalts- als auch Darstellungsleistungen zu berücksichtigen. Mündliche Leistungen werden dabei in einem kontinuierlichen Prozess vor allem durch Beobachtung während des Schuljahres festgestellt. Die Ergebnisse schriftlicher Überprüfungen dürfen keine bevorzugte Stellung einnehmen

 

Sekundarstufe II

Für die Sekundarstufe II und die Qualifikationsphase für das Abitur (Q1 + Q2) gibt es ebenfalls ein hausinternes Curriculum. In der EF und der Qualifikationsphase findet der Unterricht in Grundkursen (= 2 Unterrichtseinheiten) statt. Sofern Religion als drittes oder viertes Abiturfach gewählt wird, ist das Fach klausurpflichtig. In der Stufe Q1 (2. Halbjahr) besteht die Möglichkeit,  die Facharbeit (statt einer Klausur) u.a. im Fach Religion zu schreiben.

 

Schulbuch

Katholische Religion: Für die Orientierungsstufe ist das Schulbuch „Mitttendrin 1“ eingeführt. In der Sekundarstufe II arbeiten wir mit den Bänden „Neues Forum Religion“.

Evangelische Religion: In der Sekundarstufe I arbeiten wir mit dem „Kursbuch“.

 

Weitere Informationen:

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