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IT Nutzungsordnung

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Nutzungsordnung der Computereinrichtungen des Anne-Frank-Gymnasiums
September 2020

A. Allgemeines

Diese Benutzerordnung regelt die Benutzung der IT-Einrichtungen des Anne-Frank-Gymnasiums. Zuwiderhandlungen gegen diese Nutzungsordnung können neben dem Entzug der Nutzungsberechtigung schul-ordnungsrechtliche Maßnahmen zur Folge haben.

Nachfolgende Regelung gilt für die Benutzung von schulischen Computereinrichtungen und der zugehörigen Netzwerke durch Schülerinnen und Schüler. Dabei gilt Teil B für jede Nutzung der Schulcomputer. Teil C ergänzt Teil B in Bezug auf die Nutzung außerhalb des Unterrichtes.
Anlage 1 regelt die Bereitstellung eines Internet-Zugangs über WLAN.
Anlage 2 regelt die Nutzung von Cloudspeichern.

Alle Nutzer werden über diese Nutzungsordnung unterrichtet. Die Schülerinnen und Schüler sowie im Falle der Minderjährigkeit ihre Erziehungsberechtigten versichern durch ihre Unterschrift (siehe Anlage), dass sie diese Ordnung anerkennen.

B. Regeln für jede Nutzung

Passwörter

Alle Schülerinnen und Schüler erhalten eine individuelle Nutzerkennung und ein Passwort, mit dem sie sich an vernetzten Computern der Schule anmelden können. Vor der ersten Benutzung muss ggf. das eigene Benutzerkonto, der Account, freigeschaltet werden; ohne individuelles Passwort ist keine Arbeit am Computer möglich. Nach Beendigung der Nutzung hat sich die Schülerin oder der Schüler am PC vom Netzwerk abzumelden.

Für unter der Nutzerkennung erfolgte Handlungen werden Schülerinnen und Schüler verantwortlich gemacht. Deshalb muss das Passwort vertraulich gehalten werden. Das Arbeiten unter einem fremden Passwort ist verboten. Wer ein fremdes Passwort erfährt, ist verpflichtet, dies der Schule mitzuteilen.

Es sind sichere Passwörter zu verwenden. Dabei muss das ausgewählte Passwort mindestens 8 Zeichen lang sein, Groß- und Kleinschreibung sowie ein Sonderzeichen enthalten.

Datenschutz und Datensicherheit

Das Anlegen von Sicherheitskopien wichtiger persönlicher Dateien wird dringend empfohlen.
Das Anne-Frank-Gymnasium ist in Wahrnehmung seiner Aufsichtspflicht berechtigt, den durch den Provider (RegioIT) gespeicherten Datenverkehr zu kontrollieren. Diese Daten werden in der Regel nach einem Monat, spätestens jedoch zu Beginn eines jeden neuen Schuljahres gelöscht. Dies gilt nicht, wenn Tatsachen den Verdacht eines schwerwiegenden Missbrauches der schulischen Computer begründen.

Das Anne-Frank-Gymnasium wird von seinen Einsichtsrechten nur in Fällen des Verdachts von Missbrauch Gebrauch machen.

Lehrkräfte des Anne-Frank-Gymnasium sind berechtigt auch außerhalb eines konkreten Verdachtsfalles stichprobenartig die persönlichen Verzeichnisse der Nutzer einzusehen.

Eingriffe in die Hard- und Softwareinstallation

Veränderungen der Installation und Konfiguration der Arbeitsstationen und des Netzwerkes sowie Manipulationen an der Hardwareausstattung sind grundsätzlich untersagt.
Fremdgeräte dürfen nicht an Computer oder an das Netzwerk angeschlossen werden. Die Nutzung von Datenspeichern (z.B. USB-Sticks) bedarf der Erlaubnis eines Lehrers. Ausnahmen zum WLAN regelt Anhang 1.

Unnötiges Datenaufkommen durch Laden und Versenden von großen Dateien (z.B. Videos) aus dem Internet, ist zu vermeiden. Sollte ein Nutzer unberechtigt größere Datenmengen, die offensichtlich nicht für den Unterricht gedacht sind, in seinem Arbeitsbereich ablegen, ist die Schule berechtigt, diese Daten zu löschen.

Schutz der Geräte

Die Bedienung der Hard- und Software hat entsprechend den Instruktionen zu erfolgen. Störungen oder Schäden sind sofort der für die Computernutzung verantwortlichen Person zu melden. Wer schuldhaft Schäden verursacht, hat diese zu ersetzen.

Die Tastaturen sind durch Schmutz und Flüssigkeiten besonders gefährdet. Deshalb ist während der Nutzung der Schulcomputer Essen und Trinken verboten.

Nutzung von Informationen aus dem Internet

Der Internet-Zugang soll grundsätzlich nur für schulische Zwecke genutzt werden. Als schulisch ist auch ein elektronischer Informationsaustausch anzusehen, der unter Berücksichtigung seines Inhalts und des Adressatenkreises mit der schulischen Arbeit im Zusammenhang steht.
Das Herunterladen von Anwendungen ist nur mit Einwilligung der Schule zulässig.

Das Anne-Frank-Gymnasium ist nicht für den Inhalt der über ihren Zugang abrufbaren Angebote Dritter im Internet verantwortlich.

Im Namen der Schule dürfen weder Vertragsverhältnisse eingegangen noch ohne Erlaubnis kostenpflichtige Dienste im Internet benutzt werden.

Bei der Weiterverarbeitung von Daten aus dem Internet sind insbesondere Urheber- oder Nutzungsrechte zu beachten.

Versenden von Informationen in das Internet

Werden Informationen aus dem Schulnetzwerk in das Internet versandt, geschieht das unter Beachtung der allgemein anerkannten Umgangsformen.

Für fremde Inhalte ist insbesondere das Urheberrecht zu beachten. So dürfen zum Beispiel digitalisierte Texte, Bilder und andere Materialien nur mit Erlaubnis der Urheber in eigenen Internetseiten verwandt werden. Der Urheber ist zu nennen, wenn dieser es wünscht.

Das Recht am eigenen Bild ist zu beachten. Die Veröffentlichung von Fotos und Schülermaterialien im Internet ist nur gestattet mit der Genehmigung der Schülerinnen und Schüler sowie im Falle der Minderjährigkeit ihrer Erziehungsberechtigten.

C. Ergänzende Regeln für die Nutzung außerhalb des Unterrichtes

Außerhalb des Unterrichts kann im Rahmen der medienpädagogischen Arbeit Schülerinnen und Schülern ein Nutzungsrecht gewährt werden.

Eigenes Arbeiten außerhalb des Unterrichts an schuleigenen Computern ist für Schülerinnen und Schüler nur unter Aufsicht gestattet. Ausgenommen ist der Schülerarbeitsraum, in dem Oberstufenschüler auch ohne direkte Aufsicht die Computer nutzen dürfen.

Die Nutzer werden über diese Nutzungsordnung unterrichtet. Die Schülerinnen und Schüler sowie im Falle der Minderjährigkeit ihre Erziehungsberechtigten versichern durch ihre Unterschrift (siehe Anlage), dass sie diese Ordnung anerkennen. Dies ist Voraussetzung für die Nutzung.

Aufsichtspersonen

Aufsichtspersonen sind weisungsberechtigt. Dazu können neben Lehrkräften und sonstigen Bediensteten der Schule auch Eltern und für diese Aufgabe geeignete Schülerinnen und Schüler eingesetzt werden.

Anlage 1 zur Nutzungsordnung der Computereinrichtungen: WLAN

Bereitstellung einer Internetverbindung über ein drahtloses Netzwerk (WLAN)

Das Anne-Frank‐Gymnasium eröffnet seinen Schülerinnen und Schülern in Teilbereichen des Schulgeländes als freiwilliges Angebot kostenlos den Zugang zum Internet mit privaten Endgeräten (Notebooks / Tablet-PCs / Smartphones) über ein WLAN. Ein Anspruch auf Zulassung zur Internetnutzung besteht nicht. Das freiwillige Angebot der Internet‐Nutzungsmöglichkeit kann individuell oder generell durch die Schule eingeschränkt werden.

Die Nutzung hat ausschließlich für unterrichtliche Zwecke zu erfolgen und geschieht auf eigene Gefahr und Verantwortung. Einen Schutz gegen Attacken aus dem Internet oder durch andere Mitbenutzer des Internetzugangs gibt es von Seiten des Anne-Frank-Gymnasiums nicht. Einen Virenschutz oder eine sogenannte Firewall-Konfiguration liegt in der eigenen Verantwortung der Benutzer. Gleichwohl werden jugendgefährdende Webseiten mit einer Filterfunktion automatisch gesperrt.

Folgende ergänzende Regelungen zur allgemeinen Nutzungsordnung der Computereinrichtungen des Anne-Frank-Gymnasiums sind zu befolgen:

  1. Einhaltung der gültigen Datenschutzbestimmungen, insbesondere des BDSG (Bundesdatenschutzgesetzes), DSG NRW (Datenschutzgesetz NRW), TKG (Tele-kommunikationsgesetz) und TMG (Telemediengesetz).
  2. Der Zugang über das WLAN in das Internet darf nur über solche Systeme erfolgen, die einen angemessenen, aktuellen Schutz gegen Schadsoftware aufweisen.
  3. Der Abruf und die Verteilung von Dateien (Down- und Uploads), welche gegen das Urheberrecht verstoßen, sind unzulässig. Dies bedeutet insbesondere, dass die Teilnahme an bzw. Nutzung von Tauschbörsen, insbesondere Musik-, Foto- und Filmbörsen sowie Sozialen Medien, unzulässig ist.
  4. Der Austausch von privaten und / oder nicht-unterrichtsbezogenen Daten über den WLAN-Zugang ist unzulässig.
  5. Bei Teilnahme an Chat- oder sonstigen Kommunikationsdiensten ist das Ansehen der Schule und deren Lehrer /-innen zu wahren.
  6. Der Aufruf kostenpflichtiger Seiten ist untersagt.
  7. Die zur Verfügung gestellten WLAN-Zugangsdaten dürfen keinesfalls an Dritte weitergegeben werden. Er wird einem für die Nutzung des WLAN autorisierten Nutzer persönlich mitgeteilt und ist von diesem unter Verschluss zu halten. Sollte ein Verstoß gegen diese Verpflichtung zur Geheimhaltung des WLAN-Schlüssels Maßnahmen nach sich ziehen, die mit Kosten verbunden sind, gehen diese Kosten zu Lasten des Verursachers.

Sie sind verpflichtet die aufgeführten Bestimmungen im Rahmen Ihrer WLAN-Nutzung zu beachten und anzuwenden. Sollten Situationen oder Umstände auftreten, die nicht oder nicht eindeutig in den genannten Bestimmungen berücksichtigt sind, so sind Sie verpflichtet, dies umgehend mit dem / der für Sie zuständigen Lehrer/-in zu klären.
Sofern weitergehende Informationen zu den Bestimmungen gewünscht sind, wenden Sie sich bitte an den zuständigen Ansprechpartner Ihrer Schule.

Anlage 2 zur Nutzungsordnung der Computereinrichtungen: Cloudspeicher

Gegenstand

ucloud4schools: Mit der ucloud4schools stellt die Stadt Aachen als Schulträger den städtischen Schulen über ihren Dienstleister regioIT einen Speicherort zur Verfügung, auf den mittels unterschiedlicher Endgeräte via Internet zugegriffen werden kann.

Funktionen; Zugang; Inhalte und Benutzerkonto

Der Zugriff auf die der Schule bereitgestellte ucloud4schools-Instanz erfolgt über das für die Schule eingerichtete Webportal oder durch die Schule freigegebene Software.
Die Nutzung der Dienste setzt die Anlage eines Benutzerkontos voraus. Dafür werden Vor- und Nachname sowie das Geburtsdatum zur Unterscheidung bei Namensgleichheiten übermittelt.

Das Benutzerkonto und sämtliche dazu gespeicherten Daten werden mit Verlassen der Schule automatisch und im Übrigen auf Wunsch der Nutzerin/ des Nutzers gelöscht. Darüber hinaus kann das Nutzerkonto gelöscht werden, wenn gegen die Nutzungsbedingungen schwerwiegend oder wiederholt verstoßen wurde. Die Nutzung der Cloudspeicher bzw. einzelner Nutzerkonten kann auch zur Störungsbeseitigung sowie zur Systemadministration/-erweiterung vorübergehend gesperrt werden.

Verarbeitung personenbezogener Daten; Zugriff auf Inhalte; Verschlüsselung

Der Cloudanbieter speichert neben den abgespeicherten Daten Vor- und Nachname sowie ein aus dem Geburtsdatum ermitteltes Wort für die Zugangsberechtigung. Damit auf Daten immer nur von berechtigten Personen zugegriffen werden kann, können geschlossene Benutzergruppen (Kurse, Klassen) gebildet werden. Inhalte können zur Beendigung von Rechtsverstößen bearbeitet, gesperrt oder gelöscht werden, wenn die Nutzerin/der Nutzer einer entsprechenden Aufforderung durch den IT-Dienstleister oder die Schule nicht unverzüglich nachkommt.
In Abstimmung mit der Schule können Inhalte der Cloudspeicher mit einer Verschlüsselung versehen werden, um eine unautorisierte Nutzung zu verhindern. Diese Kodierungen dürfen von den Nutzern nicht beseitigt werden, die Entschlüsselung erfolgt in diesem Fall über ein Passwort.

Zustimmungserklärung

Die Zustimmung zur Nutzungsordnung, die zur Freischaltung des WLAN notwendig ist, kann hier heruntergeladen werden.

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