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Unterrichtsversäumnisse

Anne-Frank-Gymnasium Aachen Schuljahr 2018/19 – Unterrichtsversäumnisse in der S II

Das Schulgesetz für NRW verpflichtet alle Schülerinnen und Schüler, „regelmäßig am Unterricht und an
den sonstigen verbindlichen Unterrichtsveranstaltungen teilzunehmen.“ „Ist eine Schülerin oder ein
Schüler aus Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren Gründen verhindert, die Schule zu
besuchen, so benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen schriftlich den Grund für das
Schulversäumnis mit“ (SchulG §43 Abs.2). Beim Umgang mit Unterrichtsversäumnissen sind mehrere Fälle zu unterscheiden:

1. Bei kurzfristigem Fehlen (wg. Krankheit oder Ähnlichem) …
… ist die Schule umgehend telefonisch oder per Mail zu benachrichtigen. Die versäumten Stunden
werden auf dem Formular im Schulplaner eingetragen und dieses dem Fachlehrer der vom Fehlen
betroffenen Kurse in der nächsten Stunde, spätestens jedoch binnen einer Woche, vorgelegt.
Dieser paraphiert das Formblatt in der entsprechenden Zeile und vermerkt das Versäumnis in
seiner Kursmappe als entschuldigt. – Anderenfalls gilt die Stunde als unentschuldigt versäumt. –
Bei längerer Krankheit von drei Tagen oder mehr paraphiert zunächst der Beratungslehrer das
Formblatt, bevor es den Fachlehrern vorgelegt wird.

2. Bei vorhersehbarem Fehlen …
… von bis zu zwei Unterrichtstagen ist bei dem Beratungslehrer so früh wie möglich um eine
Beurlaubung zu bitten. Für Beurlaubungen, die über zwei Unterrichtstage hinausgehen, sowie für
Beurlaubungen vor und im Anschluss an Ferien ist der Schulleiter bzw. der Oberstufenkoordinator
zuständig. Beim Antrag auf Beurlaubung ist auf anstehende Klausuren hinzuweisen. Wird dem
Antrag zugestimmt, wird dies auf dem Formular entsprechend vermerkt.

3. Bei versäumten Klausuren …
… gibt der Schüler spätestens am dritten Tag nach dem Klausurversäumnis bei dem
Oberstufenkoordinator, Herrn Schins – im Falle dessen Abwesenheit bei seinem Stellvertreter,
Herrn Esser – persönlich eine schriftliche Entschuldigung ab. Auf der Rückseite dieser
Bescheinigung sind zu vermerken: Klausurdatum, Fachlehrer, Kurs. – Wurde das Fehlen bei der
Klausur auf diese Art entschuldigt, so schreibt der Schüler nach seiner Genesung bzw. am Ende
des Quartals die versäumte Klausur nach. Entsprechende Aushänge am Oberstufenbrett sind zu
beachten.

4. Bei Fehlen aus schulischen Gründen (wg. Exkursion, Klausur etc.)…
… wird in der Spalte „Grund des Fehlens“ der Anlass eingetragen. In diesem Fall paraphiert der
Beratungslehrer oder der Oberstufenkoordinator bzw. bei Klausuren der Aufsicht führende Lehrer
in der Spalte „Unterschrift Erziehungsberechtigter“. – Diese Fehlstunden werden auf dem Zeugnis
nicht als solche ausgewiesen und im Kursheft des Lehrers entsprechend gekennzeichnet.

Schins, August 2018

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