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Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule. Ihr gehören die gewählten Vertreterinnen und Vertreter der

– Lehrkräfte,
– Eltern und
– Schülerinnen und Schüler sowie
– die Schulleiterin oder der Schulleiter an.

Die Schulkonferenz entscheidet über eine Vielzahl schulischer Angelegenheiten. Geregelt ist sie unter anderem in den §§ 65-67 des Schulgesetztes NRW.

(MSW NRW)

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