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Unterrichtsversäumnisse in der S II

Das Schulgesetz für NRW verpflichtet alle Schülerinnen und Schüler, „regelmäßig am Unterricht und an den sonstigen verbindlichen Unterrichtsveranstaltungen teilzunehmen.“ „Ist eine Schülerin oder ein Schüler aus Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren Gründen verhindert, die Schule zu besuchen, so benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen schriftlich den Grund für das Schulversäumnis mit“ (SchulG §43 Abs.2).

Beim Umgang mit Unterrichtsversäumnissen sind mehrere Fälle zu unterscheiden:

1. Bei kurzfristigem Fehlen (wg. Krankheit oder Ähnlichem) am Morgen…

… ist die Schule umgehend (bis 8:20 Uhr) über den Schulmanager von den Erziehungsberechtigten zu benachrichtigen. Damit gilt die Fehlzeit als entschuldigt.

2. Bei Erkrankung im Laufe des Schultags…

… meldet sich die Schülerin bzw. der Schüler sowohl beim Fachlehrer als auch im Sekretariat ab. Nach seiner Genesung legt sie/er zudem eine schriftliche Entschuldigung eines Erziehungsberechtigten bei einem der Beratungslehrer vor.

3. Bei vorhersehbarem Fehlen…

… von einzelnen Unterrichtsstunden oder von bis zu zwei Unterrichtstagen ist über den Schulmanager so früh wie möglich um eine Beurlaubung zu bitten. Für Beurlaubungen, die über zwei Unterrichtstage hinausgehen, sowie für Beurlaubungen vor und im Anschluss an Ferien ist der Schulleiter bzw. der Oberstufenkoordinator zuständig; bitte schreiben Sie eine entsprechende Mail an ihn. Beim Antrag auf Beurlaubung ist auf anstehende Klausuren hinzuweisen.

4. Bei versäumten Klausuren…

… gibt der Schüler spätestens am dritten Tag nach dem Klausurversäumnis bei dem Oberstufenkoordinator, Herrn Schins – im Falle dessen Abwesenheit bei seinem Stellvertreter, Herrn Esser – unabhängig von der der Krankmeldung persönlich eine schriftliche Entschuldigung ab. Auf der Rückseite dieser Bescheinigung sind zu vermerken: Klausurdatum, Fachlehrer, Kurs. Alternativ ist auch eine schriftliche Entschuldigung per Mail möglich. – Wurde das Fehlen bei der Klausur auf diese Art entschuldigt, so schreibt der Schüler bzw. die Schülerin nach seiner Genesung bzw. am Ende des Quartals die versäumte Klausur nach. Entsprechende Aushänge am Oberstufenbrett sind zu beachten.

G. Schins: März 2025

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