Neues Entschuldigungsverfahren in der Sekundarstufe I

Tritt bei einem Schüler/einer Schülerin eine Erkrankung auf, die es ihm/ihr unmöglich macht, am Unterricht teilzunehmen, so hat zeitnah von den Erziehungsberechtigten ein Anruf im Sekretariat unter Nennung des Namens des Kindes, der Klasse und des Klassenlehrers zu erfolgen. Das Sekretariat nimmt telefonische Krankmeldungen unter der Nummer 1769-200 in der Zeit von 7:30 Uhr bis 8:15 Uhr entgegen. Zusätzlich ist eine schriftliche Entschuldigung (gelber Zettel) dem Kind am Rückkehrtag in die Schule mitzugeben. Bei Krankmeldungen von mehr als einer Schulwoche reichen Sie bitte ein ärztliches Attest nach.
Benutzen Sie bitte ab dem Schuljahr 2017/2018 für die schriftliche Entschuldigung die neuen, gelben Entschuldigungszettel. Andere Entschuldigungen, wie bisher üblich, sind nicht mehr erforderlich. Vordrucke finden Sie als Download auf der AFG-Homepage unter dem Reiter „Service“ oder hier >>

Falls ein Schüler/eine Schülerin während eines Schultages erkrankt, so kann er/sie beim unterrichtenden Fachlehrer bzw. der Fachlehrerin die Befreiung vom Unterricht beantragen. Die Unterrichtsbefreiung wird dann mit Datum und Uhrzeit ebenfalls auf dem gelben Entschuldigungszettel notiert.

Wichtig: Anschließend muss sich das erkrankte Kind im Sekretariat mit dem unterschriebenen gelben Entschuldigungszettel abmelden. Aufgrund der schulischen Fürsorge- und Aufsichtspflicht werden wir die Kinder nur nach einem Anruf bei den Erziehungsberechtigten und nur mit Ihrem schriftlichen Einverständnis (gelber Zettel) alleine von der Schule nach Hause gehen lassen.

Hinweise zum neuen Entschuldigungszettel:

  • Der gelbe Zettel soll das Entschuldigungsverfahren und die Kommunikation zwischen Schule und Elternhaus erleichtern.
  • Er gilt fortlaufend für ein Halbjahr.
  • Der Schüler/die Schülerin hat ihn immer mitzuführen und auf Verlangen den Klassen- und Fachlehrern vorzulegen.
  • Hier werden Krankmeldungen/Unterrichtsversäumnisse für einen oder mehrere Tage eingetragen und wechselseitig von den Eltern und Klassenlehrern unterschrieben.
  • Er wird auch verwendet, wenn ein Kind sich während eines Schultages/der Unterrichtszeit vom Unterricht befreien lassen muss.

Darüber hinaus gilt:

  • Eine vorübergehende Sportunfähigkeit ist ärztlich zu attestieren. Der Schüler/die Schülerin muss nach Absprache mit dem Sportlehrer am Unterricht teilnehmen.
  • Bei Fehlzeiten an Tagen vor und nach Ferientagen ist ein ärztliches Attest der Schule zeitnah einzureichen.
  • Bei vorhersehbaren Fehlzeiten (z.B. unvermeidbare Termine während der Schulzeit) muss vonseiten der Erziehungsberechtigten frühzeitig eine Beurlaubung vom Unterricht beantragt werden.
  • Beurlaubungsanträge für ein und zwei Schultage werden unter Angabe der dafür relevanten Gründe beim Klassenlehrerteam eingereicht.
  • Beurlaubungen, die für eine direkte Zeit vor oder nach den Ferien (auch Blockwochenenden mit beweglichen Ferientagen) beantragt werden, sind vom Schulleiter zu genehmigen.

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